Die Zinsrechnung - Definition
Die Zinsrechnung (auch: Zinsenrechnung) ist eine Anwendung der Prozentrechnung zur Berechnung von Zinsen, die als Entgelt auf geliehene Geldbeträge erhoben wird.
Wir unterscheiden dabei zwischen:
- der einfachen Zinsrechnung und
- der Zinseszinsrechnung (bei der nicht ausgezahlte Zinsen zum Grundbetrag addiert und somit bei weiterer Verzinsung berücksichtigt werden)
Je nachdem, wie lange ein Geldbetrag zu verzinsen ist (= Laufzeit), unterscheidet man zwischen:
- Jahreszinsen
- Monatszinsen
- Tageszinsen
Sparzinsen:
Stellt man einem Geldinstitut (Bank, Sparkasse, ...) Geld für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung (= sparen), so erhält man als "Belohnung" dafür Sparzinsen bzw. Habenzinsen.
Kreidtzinsen:
Borgt man sich Geld von einem Geldinstitut aus (= Kredit bzw. Darlehen), muss man nicht nur das ausgeborgte Geld zurückzahlen, sondern auch Zinsen (Kredit-, Dralehens-, Sollzinsen) an das Geldinstitut zurückzahlen.
Die Höhe der Spar- und Kreditzinsen hängt von der wirtschaftlichen Lage eines Staates ab und ändert sich somit laufend. Generell gilt aber: Kreditzinsen sind immer höher als Sparzinsen!
Die Zinsrechnung ist eine Anwendung der Prozentrechnung zur Berechnung von Zinsen (Spar- oder Kreditzinsen), die als Entgelt auf geliehene Geldbeträge erhoben wird.
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