Die Grundbegriffe der Zinsrechnung
Die Zinsrechnung ist eine besondere Anwendung der Prozentrechnung, daher können die Grundbegriffe der Zinsrechnung auf entsprechende Grundbegriffe der Prozentrechnung zurückgeführt werden.
Beispiel:
Frau Wieser legt € 3 000.- auf ein Sparbuch. Der vereinbarte Zinssatz beträgt 0,5%. Nach einem Jahr erhält sie dafür € 15.- an Zinsen. Ihr Guthaben nach einem Jahr beträgt also € 3 015.-
Man bezeichnet:
- das eingelegte Geld (€ 3 000.-) als Kapital K
- den vereinbarten Zinssatz (0,5%) als Zinssatz p
- das durch die Verzinsung zusätzliche Geld als Zinsen Z
Vergleich mit der Prozentrechnung:
- das Kapital K entspricht dem Grundwert (das Ganze = 100%)
- der Zinssatz p entspricht dem Prozentsatz (immer in % angegeben)
- die Zinsen Z entsprechen dem Prozentwert (Teil des Ganzen)
Die Grundbegriffe der Zinsrechnung:
Kapital K: das Ganze (100 %)
Zinssatz p: Teil des Grundwerts (in %)
Zinsen Z: Teil des Grundwerts
Kapital K: das Ganze (100 %)
Zinssatz p: Teil des Grundwerts (in %)
Zinsen Z: Teil des Grundwerts
- Dieser Artikel hat mir geholfen. das half mir
- ... leider nicht ... leider nicht
- Kommentar Kommentar