Assoziativgesetz
Wird eine mathematische Operation mehrmals verkettet, so kann diese Operation - sofern das Assoziativgesetz gilt - in jeder beliebigen Reihenfolge durchgeführt werden. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen:
    
        Beispiel
 
 
  
    
    
        Es soll nun folgende Menge gebildet werden:
  
    
Dies kann auf zwei Varianten erreicht werden:
    
        Variante I:
 
Das bedeutet, dass zuerst die Schnittmenge von A und B ermittelt wird. Anschließend wird die Schnittmenge von diesem Ergebnis mit der Menge C gebildet.
    
    
        Variante II:
 
    
In dieser Variante wird zuerst die Schnittmenge von B und C ermittelt. Anschließend wird die Schnittmenge von diesem Ergebnis mit der Menge A gebildet.
    
        Lösung der Variante I:
 
  
    
    
        Lösung der Variante II:
 
  
    
Man erkennt an diesen beiden Beispielen, dass bei der Schnittmengen-Operation das Assoziativgesetz gelten dürfte. Dies ist natürlich kein vollständiger Beweis, soll aber auch nur das Prinzip des Assoziativgesetzes nahe bringen.
Assoziativgesetz - Definition
 
    
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