Assoziativgesetz

Beim Malrechnen dürfen wir die einzelnen Faktoren beliebig zu Teilprodukten verbinden. Das besagt das Assoziativgesetz (= Verbindungsgesetz).

Das Assoziativgesetz beim Multiplizieren mit natürlichen Zahlen

Beim Malrechnen dürfen wir die einzelnen Faktoren beliebig zu Teilprodukten verbinden. Das besagt das Assoziativgesetz (= Verbindungsgesetz).

Beispiel:

3 \cdot 4 \cdot 5 =

Rechengang 1:
(3 \cdot 4) \cdot 5 = 12 \cdot 5 = 60

Rechengang 2:
3 \cdot (4 \cdot 5) = 3 \cdot 20 = 60

Bei beiden Rechenvarianten kommen wir zum selben Ergebnis!

Assoziativgesetz (Verbindungsgesetz) bei der Multiplikation:

(a \cdot b) \cdot c = a \cdot (b \cdot c)

Die Faktoren können beliebig zu Teilprodukten verbunden werden

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