Das Assoziativgesetz beim Multiplizieren mit natürlichen Zahlen
Beim Malrechnen dürfen wir die einzelnen Faktoren beliebig zu Teilprodukten verbinden. Das besagt das Assoziativgesetz (= Verbindungsgesetz).
Beispiel:
Rechengang 1:
Rechengang 2:
Bei beiden Rechenvarianten kommen wir zum selben Ergebnis!
Assoziativgesetz (Verbindungsgesetz) bei der Multiplikation:
Die Faktoren können beliebig zu Teilprodukten verbunden werden
Die Faktoren können beliebig zu Teilprodukten verbunden werden
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