Assoziativgesetz

Beim Plusrechnen dürfen wir die einzelnen Summanden beliebig zu Teilsummen verbinden. Das besagt das Assoziativgesetz (= Verbindungsgesetz).

Das Assoziativgesetz beim Addieren mit natürlichen Zahlen

Beim Plusrechnen dürfen wir die einzelnen Summanden beliebig zu Teilsummen verbinden. Das besagt das Assoziativgesetz (= Verbindungsgesetz).

Beispiel:

24 + 8 + 12 =

Rechengang 1:
(24 + 8) + 12 = 32 + 12 = 44

Rechengang 2:
24 + (8 + 12) = 24 + 20 = 44

Bei beiden Rechenvarianten kommen wir zum selben Ergebnis!

Assoziativgesetz (Verbindungsgesetz) bei der Addition:

(a + b) + c = a + (b + c)

Die Summanden können beliebig zu Teilsummen verbunden werden

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