Das Assoziativgesetz beim Addieren mit natürlichen Zahlen
Beim Plusrechnen dürfen wir die einzelnen Summanden beliebig zu Teilsummen verbinden. Das besagt das Assoziativgesetz (= Verbindungsgesetz).
Beispiel:24 + 8 + 12 =
Rechengang 1:
(24 + 8) + 12 = 32 + 12 = 44
Rechengang 2:
24 + (8 + 12) = 24 + 20 = 44
Bei beiden Rechenvarianten kommen wir zum selben Ergebnis!
Assoziativgesetz (Verbindungsgesetz) bei der Addition:
Die Summanden können beliebig zu Teilsummen verbunden werden
Die Summanden können beliebig zu Teilsummen verbunden werden
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